INVITAS Lebenshilfewerk gGmbH


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Familienunterstützender Dienst

Familienunterstützender Dienst

Der Familienunterstützende Dienst (FUD) steht Eltern und Angehörigen zur Seite, die in ihrem Haushalt schwerbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreuen und pflegen. Viele der schwerbehinderten Familienangehörigen benötigen ständig Aufsicht und Betreuung. Um den betroffenen Eltern und Angehörigen trotzdem Freiräume für die Wahrnehmung persönlicher Interessen zu ermöglichen, übernimmt der FUD die fachgerechte Betreuung der schwerbehinderten Familienangehörigen.

Hierzu gehört die stundenweise, tageweise und mehrtägige Betreuung und Pflege, wahlweise in den Betreuungsräumen des FUD
in 08280 Aue, Prof.-Richard-Beck-Str. 1 oder im familiären Umfeld der behinderten Menschen.

In der Arbeit mit den behinderten Menschen stehen Hilfen zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialen Kompetenz sowie die Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vordergrund.

Öffnungszeiten

Der FUD hat keine festen Öffnungszeiten, die Betreuungszeiten richten sich nach den Erfordernissen der zu betreuenden behinderten Menschen und ihren Angehörigen. Die Angehörigen sind gebeten, Übernachtungen und/oder Tagesbetreuungen bis zum 25. des Vormonats anzumelden, bei unvorhersehbaren Anlässen werden notwendige Betreuungen aber auch ganz kurzfristig organisiert.

Ferienbetreuung

Für Förderschüler der örtlichen G-Schulen wird eine heilpädagogische Betreuung in der gesetzlich unterrichtsfreien Zeit des Schuljahres angeboten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Kostenzusage des zuständigen Sozialhilfeträgers.

Leistungen nach Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

Der FUD ist als niederschwelliges Betreuungsangebot nach § 45 c SGB XI anerkannt. Hier können ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf in Höhe von bis zu 2.400,- € pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Des weiteren können die Mitarbeiter/innen des FUD für Menschen mit geistiger Behinderung auf Grundlage eines Kooperationsvertrages die nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmende Pflichtberatung vornehmen.
In bestimmten Fällen können auch Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Unsere Mitarbeiter/innen beraten Sie gerne.

Kontakt

Frau N. Anger Fachbereichsleiterin
Tel.: 0173 2898631
Mail n.anger@invitas.org

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